Springnavigation


Produktauswahl-Navigation

 

Validierungsanforderungen bei Organisationsvalidierte SSL-Zertifikate

Die Zertifizierungsstelle ("Certificate Authority", CA) benötigt bei Organisationsvalidierte SSL-Zertifikate (sowie EV-Zertifikate) entsprechende Nachweise zur Identitätsprüfung der Organisation.
Zuletzt wurden diese Validierungsrichtlinien für OV und EV Zertifikate von der Zertifizierungsstelle geändert. Speziell betrifft dies die Nachweispflicht der nicht in einem öffentlichen Register eingetragenen Unternehmen, aber auch öffentliche Einrichtungen, Behörden und Ämter.
Es werden folgende Unterlagen per Briefpost und/oder in elektronischer Form (PDF) benötigt, damit eine Zertifizierung beantragt werden kann.

 
Die Domain für das Zertifikat muss zudem auf den Organisationsname/Firmenname registriert sein, ggf. muss der Domaininhaber entsprechend angepasst werden.

 
Für die telefonische Validierung:
Die Telefonnummer der Organisation muss nachgewiesen werden.
Für Organisationen mit Sitz in Deutschland muss ein Eintrag in einem der folgenden Telefondatenbanken existieren:

Für Organisationen mit Sitz außerhalb von Deutschland muss die Telefonnummer anhand einer unter www.numberway.com aufgeführte Datenbanken für das jeweilige Land nachgewiesen werden.

Zusätzlich erfolgt eine Kontrollanruf durch die Zertifizierungsstelle (englischsprachig).

 

Seitenanfang

9 User online!


Seitenende

© 1999-2024 by Abonda/ProviderWeb | Datenschutz | Impressum | Irrtümer und Änderungen vorbehalten | Letztes Update am 27.05.2016


Beginnen Sie mit einem einzigartigen Namen

Domaincheck


Hosting Lexikon

Was ist eigentlich ...

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen